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   LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 10 Ta 414/14   

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https://dejure.org/2014,7852
LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 10 Ta 414/14 (https://dejure.org/2014,7852)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.03.2014 - 10 Ta 414/14 (https://dejure.org/2014,7852)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. März 2014 - 10 Ta 414/14 (https://dejure.org/2014,7852)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 10 Ta 414/14
    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 und Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2007 - 8 Ta 186/07

    Prozesskostenhilfe: Hinreichende Erfolgsaussicht und maßgeblicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 10 Ta 414/14
    Dies schließt sowohl aus, dass eine nach Instanzende beantragte Prozesskostenhilfe rückwirkend bewilligt wird als auch, dass erst nach Prozessende durch neuen Tatsachenvortrag eine hinreichende Erfolgsaussicht herbeigeführt werden kann (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. August 2010 - 3 Ta 7/10; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. August 2007 - 8 Ta 186/07).
  • BAG, 08.05.2003 - 2 AZB 56/02

    Prozeßkostenhilfe - Insolvenzverwalter - Beiordnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 10 Ta 414/14
    Selbst wenn man davon ausgehen sollte, dass das Verlangen einer Zeugnisübersendung eine hinreichende Geltendmachung des Anspruchs aus § 109 GewO wäre, übersieht der Kläger, dass für die Beurteilung der Erfolgsaussichten sowie der Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung der Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife ist (BAG, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 2 AZB 56/02).
  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13

    Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 10 Ta 414/14
    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 und Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88).
  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93

    Arbeitspapiere (Zeugnis) - Holschuld - Schickschuld

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 10 Ta 414/14
    Das Zeugnis ist vielmehr entsprechend § 269 BGB vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber abzuholen (vgl. auch BAG, Urteil vom 8. März 1995 - 5 AZR 848/93).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - 3 Ta 7/10

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - offensichtliche Mutwilligkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 10 Ta 414/14
    Dies schließt sowohl aus, dass eine nach Instanzende beantragte Prozesskostenhilfe rückwirkend bewilligt wird als auch, dass erst nach Prozessende durch neuen Tatsachenvortrag eine hinreichende Erfolgsaussicht herbeigeführt werden kann (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. August 2010 - 3 Ta 7/10; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. August 2007 - 8 Ta 186/07).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - 2 Ta 655/17

    Prozesskostenhilfe - Zeugnisanspruch

    Hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung eines Zeugniserteilungsanspruchs kann danach verlangt werden, dass der Unbemittelte vor Klageerhebung die Erteilung eines Zeugnisses erfolglos außergerichtlich angemahnt hat (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Besschluss vom 13.03.2014 - 10 Ta 414/14).

    Das Arbeitsgericht hat der sofortigen Beschwerde unter Hinweis auf die Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg ( Beschluss vom 13.03.2014 - 10 Ta 414/14 - zitiert nach juris ) nicht abgeholfen.

    Hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung eines Zeugniserteilungsanspruchs kann danach verlangt werden, dass der Unbemittelte vor Klageerhebung die Erteilung eines Zeugnisses erfolglos außergerichtlich angemahnt hat ( vgl. zutreffend LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2014, a.a.O. ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2018 - 9 Ta 1625/17

    Bestimmtheit - Vergleich - Zeugnis - Zwangsvollstreckung

    Auch die nach § 109 GewO bestehende Verpflichtung zur Zeugniserteilung wird regelmäßig im Sinne einer Holschuld verstanden ( LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2014 - 10 Ta 414/14 -, juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07. Februar 2011 - 16 Sa 1195/10 -, Rn. 23, juris) .
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